Haftungsausschluss
Diensteanbieter
Rhein-Ruhr Chapter
Deichstraße 51
47119 Duisburg
Deutschland
Kontaktmöglichkeiten
E-Mail-Adresse: info@rhein-ruhr-chapter.com
Teilnahmebedingungen und Haftungsausschluss bei Motorradtouren und Veranstaltungen des Rhein-Ruhr Chapters
Präambel:
Das Rhein-Ruhr Chapter ist ein Zusammenschluss von Motorradfahrern, die gemeinsam Touren und Veranstaltungen rund um das Hobby Motorradfahren ausleben. Alle Motorradtouren, Veranstaltungen und Übernachtungsbuchungen des Rhein-Ruhr Chapter sind privat von ehrenamtlich agierenden Mitgliedern organisiert.
Das Rhein-Ruhr Chapter und seine Mitglieder sind keine Reiseveranstalter, Reiseleiter, Pauschalreiseanbieter, Reisevermittler oder Vergleichbares. Alle Touren und Veranstaltungen werden aus organisatorisch vereinfachten Gründen zentral geplant. Evtl. Hotel-RESERVIERUNGEN werden von jedem Teilnehmer persönlich vorgenommen oder im Einzelfall zentral für jeden Teilnehmer namentlich gebucht.
Die Durchführung erfolgt im Auftrag und im Namen der Teilnehmer.
Teilnahmebedingungen:
1. Der Teilnehmer ist für seine Fahrweise und Streckenwahl, sowie für alle seine Tätigkeiten während der privat geplanten Tour/Ausfahrt selbst verantwortlich, auch wenn er dem Road Captain folgt. Das Rhein-Ruhr Chapter und der Road Captain übernehmen keine Haftung für Schäden, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Strecke oder des Ortes zurückzuführen sind.
2. Die Teilnahme an solch einer Tour/Ausfahrt geschieht für jeden Teilnehmer auf dessen eigene Gefahr. Ihm/Ihr sind die besonderen Risiken, die mit einer Motorradtour und fahren in der Gruppe verbunden sind, bekannt.
3. Der Teilnehmer erklärt seinen Verzicht gegen das Rhein-Ruhr Chapter und allen Personen die mit der Organisation der Motorradtour / Veranstaltung in Verbindung stehen, für jegliche Schäden der Teilnehmer und/oder Dritten vor, während und nach der Motorradtour / Veranstaltung. Insbesondere erklärt er den Verzicht auf Ansprüche für Schäden am Motorrad und/oder gesundheitlichen Schäden, die durch Unfall, Verlust, Einfluss Dritter und/oder elementare Einflüsse entstanden sind. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten.
4. Bei Tod oder Schädigung von Körper und Gesundheit haftet das Rhein-Ruhr Chapter und alle Personen, die mit der Organisation der Tour / Veranstaltung in Verbindung stehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5. Ansprüche Dritter, resultierend aus Schäden der Teilnehmer vor, während und nach der Tour, können beim Rhein-Ruhr Chapter und dem jeweiligen Tourguide und/oder Tourplaner nicht geltend gemacht werden.
6. Das Rhein-Ruhr Chapter und der jeweilige Road Captain und/oder Tourplaner ist in keiner Weise für die persönliche Sicherheit der Teilnehmer und deren Eigentum verantwortlich. Eine Haftung ist daher ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer ist allein für sein Verhalten verantwortlich.
7. Der Teilnehmer erklärt seinen Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der privat geplanten Tour/Ausfahrt entstehen, und zwar gegen alle Personen, die mit der privaten Planung, Organisation und Durchführung der Veranstaltung in Verbindung stehen. Der Haftungsverzicht gilt für jegliche Ansprüche, die über die KFZ-Haftpflichtversicherung hinausgehen.
8. Der Teilnehmer verzichtet auf Ansprüche gegen das Rhein-Ruhr Chapter und allen Personen, die mit der Organisation der Motorradtour / Veranstaltung in Verbindung stehen, die ihm bei einem Reiseveranstalter / Reiseleiter / Pauschalreiseanbieter / Reisevermittler oder ähnliches rechtlich zustehen würden.
9. Im Fall von Erkrankung, Ausfall und/oder Unfall ist der Teilnehmer für seinen Rücktransport und den Rücktransport seines Motorrads und seiner Begleitperson selbst verantwortlich.
10. Der Teilnehmer nimmt auf eigene Verantwortung an den Veranstaltungen teil. Er trägt die alleinige zivil und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm und seinem benutzten Motorrad evtl. verursachten Schäden (Personen-, Vermögens,- und Sachschäden). Der Teilnehmer versichert einen ausreichenden Versicherungsschutz zu besitzen.
11. Der Teilnehmer versichert, dass er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, sich sein Fahrzeug in technisch einwandfreiem Zustand befindet und ordnungsgemäß zugelassen/versichert ist. Der Teilnehmer versichert ferner keinerlei körperliche Gebrechen zu haben, nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamente zu stehen, die die Fahrtüchtigkeit in irgendeiner Art und Weise beeinflussen können. Der Teilnehmer ist angehalten, auf geeignete Schutzbekleidung zu achten. Insoweit gilt auch die STVO.
12. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die geltenden Verkehrsregeln der einzelnen Länder und Regionen zu beachten. Eventuelle Verkehrsverstöße des Teilnehmers liegen allein in der Verantwortung des Teilnehmers.
13. Eine Veranstaltung ist zeitlich und räumlich definiert durch den Start am Treffpunkt und die Rückkehr zum Zielpunkt. Das Rhein-Ruhr Chapter und allen Personen die mit der Organisation der Motorradtour / Veranstaltung in Verbindung stehen können die Veranstaltung vorzeitig als beendet erklären. Der Teilnehmer verzichtet in diesem Fall auf jegliche Ansprüche gegenüber dem Rhein-Ruhr Chapter und allen Personen die mit der Organisation der Motorradtour / Veranstaltung in Verbindung stehen
14. Das Rhein-Ruhr Chapter und allen Personen die mit der Organisation der Motorradtour / Veranstaltung in Verbindung stehen sind berechtigt Teilnehmer bei Fahruntauglichkeit oder Fehlverhalten von der Motorradtour / Veranstaltung auszuschließen. Der Teilnehmer verzichtet in diesem Fall auf jegliche Ansprüche gegenüber dem Rhein-Ruhr Chapter und allen Personen die mit der Organisation der Motorradtour / Veranstaltung in Verbindung stehen.
15. Der Haftungsausschluss wird mit der Unterschrift dieser Erklärung gegenüber allen Beteiligten wirksam und ist unbefristet gültig. Der Haftungsausschluss kann jederzeit schriftlich gegenüber dem Vorstand des Rhein-Ruhr Chapter gekündigt werden.
Salvatorische Klausel:
Soweit eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein sollte oder Wirksamkeit nicht erlangt, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
